Investitionsrecht Algerien: Änderungen der ,,51/49-Regel“ bei Gesellschaftsgründungen

Vor etwas mehr als einem Jahrzehnt führte Algerien eine Regel ein, nach der lokale Unternehmen zu mindestens 51% im Besitz algerischer Anteilsinhaber sein mussten. Diese Regel wurde im Ausland schnell als Bremse für ausländische Investitionen kritisiert. Die im ergänzenden Finanzgesetz für 2009[1] verabschiedete sogenannte „51/49“ -Regel, die zu diesem Zeitpunkt in das Investitionsgesetzbuch[2] aufgenommen wurde, legte einen Grundsatz fest, der zu diesem Zeitpunkt im Wesentlichen nur eine Ausnahme kannte: den Außenhandel. Bei Unternehmen, die schwerpunktmäßig im Außenhandel tätig waren, durfte die ausländische Beteiligungen bis zu 70% reichen. Das ursprünglich geplante Regime wurde im Laufe der Jahre mehrfach leicht verändert, jedoch brachte erst das Finanzgesetz 2020 eine nennenswerte Änderung der 51/49-Regel.

[Weiterlesen…]