Auf Anweisung von König Mohammed VI. hat der marokkanische Regierungssprecher Mustapha Khalfi in einer Presseerklärung bekannt gegeben, dass Marokko „jeglichen Kontakt“ zu den europäischen Institutionen ab dem 25. Februar 2016 aussetzten wird. Marokko lasse sich weder als einen „einfachen Gegenstand in einem juristischen Verfahren behandeln, noch sei es ein Spielball zwischen den verschiedenen Institutionen der EU“.
Hintergrund dieser Erklärung ist eine Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) vom 10. Dezember 2015 (T-512-12). Durch das Urteil wurde ein wichtiges Wirtschaftsabkommen (2012/496 und 497/EU) zur Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen und Fischereierzeugnissen zwischen der EU und Marokko, welches im Jahre 2012 unterzeichnet wurde, nach Art. 263 AEUV für ungültig erklärt. [Weiterlesen…]