Rechtliche Rahmenbedingungen für Geschäftstätigkeiten in Tunesien

RA Dr. Smyrek hielt am 28. September 2017 an der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main einen Vortrag über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Geschäftstätigkeiten in Tunesien. In der Veranstaltung ging es schwerpunktmäßig um die Marktentwicklungen, die juristischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie um Geschäftschancen für deutsche Unternehmen in der Lebensmittelindustrie in Tunesien, wobei ein besonderes Augenmerk auf dem Maschinen- und Anlagebau lag.

Herr Dr. Smyrek stellte in seinem Beitrag zunächst die Verfassung und die Staatsorganisation Tunesiens vor und ging sodann auf die Themenfelder des Warenabsatzes, der Human Ressources, des Gesellschafts-, Investitions- sowie des Devisenrechts in Tunesien ein. Abschließend gab er einen Überblick über Möglichkeiten des Rechtsschutzes und der Forderungsbeitreibung in Tunesien.
Hinsichtlich der Verfassung und Staatsorganisation war die Revolution von 2014, die auch eine Reaktion auf systematische Rechtsverletzungen durch einige regimenahe Großfamilien war, eine maßgebliche Zäsur. Am 07. Februar 2014 wurde die Verfassung von 1959 durch ein neues, fortschrittliches Grundgesetz abgelöst, welches den Vergleich mit westlichen Demokratien nicht zu scheuen braucht.

Bezüglich des Warenabsatzes wurden die verschiedenen Vertriebswege vorgestellt: Direktlieferung oder Vertrieb mittels eines Absatzmittlers. Entscheidet man sich für die Option eines Absatzmittlers stellt sich sodann die Frage, ob man mit einem Handelsvertreter oder einem Vertragshändler zusammenarbeiten sollte sowie weitere maßgebliche Folgefragen, beispielsweise im Hinblick auf die Folgen des Abbruchs der Vertragsbeziehung (Thema Ausgleichszahlungen).

Im Bereich der Human Resources stellte Herr Dr. Smyrek zunächst das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über Soziale Sicherheit vom 16. April 1984 vor und ging im Folgenden auf die Beschränkungen für die Einstellung ausländischer Arbeitskräfte ein.

Über das tunesische Investitions-, Devisen- und Gesellschaftsrecht wurde ein grundlegender Überblick gegeben. So gibt es in Tunesien seit Anfang 2017 ein neues Investitionsgesetz, welches die Bedingungen für ausländische Investitionen verbessert. Seit Einführung des neuen Investitionsgesetzes gilt das Prinzip der Freiheit ausländischer Investitionen und nicht mehr das Prinzip, dass in jedem Fall eine vorherige Genehmigung erforderlich ist. Im Rahmen des Investitionsgesetzes bestehen verschiedene Förderregime. Hierdurch sollen insbesondere Projekte ab einer bestimmten kritischen Größe gefördert werden, die mit der Schaffung einheimischer Arbeitsplätze verbunden sind. Auch die Investitionstätigkeit in strukturschwachen Gebieten im Hinterland wird incentiviert. Des Weiteren ist von Bedeutung, dass deutsche Investoren durch ein deutsch-tunesisches Investitionsschutzabkommen vor staatlichen Enteignungen geschützt sind.

Im Hinblick auf Rechtsschutz und die Durchsetzung rechtlicher Ansprüche ging RA Dr. Smyrek auf die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer gerichtlicher Entscheidungen und Schiedssprüche in Tunesien ein.