Erleichterungen beim Warenexport in Algerien

Dieser Artikel wurde gemeinsam von Dr. Daniel Smyrek und Nora Benyoucef verfasst.

Die algerische Zentralbank hat Erleichterungen im Bereich der Einfuhren von Waren außerhalb des Energiesektors nach Algerien eingeführt. Eine vorherige Zustimmung der algerischen Zentralbank für die Zahlung der Rechnungen in Devisen für die Einfuhr von Rohstoffen nach Algerien durch die Händler ist nicht mehr erforderlich.

Durch diese neue Maßnahme, kann ein algerisches Unternehmen, dass Rohstoffe importiert, um Endprodukte herzustellen, die für den Export bestimmt sind, die Rechnung in eigenen Devisen begleichen, ohne über die algerische Zentralbank gehen zu müssen. Das algerische Unternehmen gewinnt damit Zeit, sofern es ausreichend Devisen besitzt.

Zur Erinnerung: wenn eine Ausfuhrtätigkeit verwirklicht wird, hat der algerische Exporteur das Recht, die Hälfte seiner Exporteinnahmen in Devisen einzubehalten, so dass nur die andere Hälfte in algerischen Dinar von der algerischen Zentralbank konvertiert wird.

Für Unternehmen, die nicht im Besitz von Devisen sind (sog. Erst-Exporteure) oder die nicht über ausreichende Devisen verfügen, um Rohstoffe zu importieren, besteht weiterhin das Zustimmungserfordernis der algerischen Zentralbank. Zunächst muss die algerische Zentralbank den Transfer von Devisen durch die Hausbank des Erst-Exporteurs an den ausländischen Lieferanten genehmigen, dann muss der algerische Händler die erfolgte Zahlung äquivalent in algerischen Dinar begleichen.

 

Quelle: El Watan, Exportations hors hydrocarbures: la Banque d’Algérie introduit une mesure de facilitation du 29.06.2016.