Investitionsrecht Algerien: Ausführungsverordnung vom 17. April 2021 zur Festlegung der strategischen Aktivitäten

Wie bereits vor Kurzem berichtet, hat der algerische Gesetzgeber durch das Finanzgesetz 2020 [1] zum ersten Mal substanziell seit ihrer Einführung die für ausländische Investoren restriktive „51/49-Regel“ gelockert. Diese Regel besagt, dass für Gesellschaftsgründungen in bestimmten Tätigkeitsgebieten ein algerischer Mehrheitspartner erforderlich ist. Durch das Finanzgesetz 2020 wurden die Aktivitäten, die eine inländische Mehrheitsbeteiligung voraussetzen, auf solche Tätigkeiten beschränkt, die von „strategischer Natur für die Volkswirtschaft“ sind. Das ergänzende Finanzgesetzt 2020 [2] benannte dann bestimmte Wirtschaftsbereiche, die als strategisch anzusehen sind. Außerdem wurde klargestellt, dass der Anwendungsbereich der 51/49-Regel den Wiederverkauf von importierten Waren betrifft.

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Rechtliche Rahmenbediengungen im Nahen und Mittleren Osten: der Maghreb – Hybrid-Konferenz des NUMOV

Im Rahmen der Hybrid-Konferenz des Nah- und MittelOst Vereins e.V. (NUMOV) am 8. April 2021 hielt der Rechts- und Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Dr. Daniel Smyrek, einen Vortrag zum Thema „Rahmenbedingungen im Nahen und Mittleren Osten: der Maghreb“.

Zur Präsentation geht es hier.

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Investitionsrecht Algerien: Änderungen der ,,51/49-Regel“ bei Gesellschaftsgründungen

Vor etwas mehr als einem Jahrzehnt führte Algerien eine Regel ein, nach der lokale Unternehmen zu mindestens 51% im Besitz algerischer Anteilsinhaber sein mussten. Diese Regel wurde im Ausland schnell als Bremse für ausländische Investitionen kritisiert. Die im ergänzenden Finanzgesetz für 2009[1] verabschiedete sogenannte „51/49“ -Regel, die zu diesem Zeitpunkt in das Investitionsgesetzbuch[2] aufgenommen wurde, legte einen Grundsatz fest, der zu diesem Zeitpunkt im Wesentlichen nur eine Ausnahme kannte: den Außenhandel. Bei Unternehmen, die schwerpunktmäßig im Außenhandel tätig waren, durfte die ausländische Beteiligungen bis zu 70% reichen. Das ursprünglich geplante Regime wurde im Laufe der Jahre mehrfach leicht verändert, jedoch brachte erst das Finanzgesetz 2020 eine nennenswerte Änderung der 51/49-Regel.

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Vergünstigungen für Zölle und Steuern für algerische Zulieferer

Dieser Artikel wurde gemeinsam von Julia Mohamad und Dr. Daniel Smyrek verfasst.

In einem von den algerischen Ministerien für Finanzen und Industrie verabschiedeten gemeinsamen ministeriellen Dekret – veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 25 – wurde am 22. Mai 2018 die Befreiung von Zöllen und von der Umsatzsteuer für Zulieferer in den Bereichen Mechanik, Elektronik und Elektrotechnik entschieden. [Weiterlesen…]

Rechtliche Rahmenbedingungen für Erneuerbare Energien-Projekte in Nordafrika

Dieser Artikel wurde gemeinsam von Philippe de Richoufftz und Dr. Daniel Smyrek verfasst.

Einführung

In den letzten Jahren wurden in Marokko, Tunesien und Algerien verschiedene Reformen implementiert, um eine Änderung im Energie-Mix dieser Länder vorzunehmen und insbesondere, um die erneuerbaren Energien zu fördern.
Marokko war unter den Maghreb-Ländern in dieser Hinsicht Vorreiter und reformierte deutlich früher als Algerien und Tunesien sein Energierecht.
Algerien begann erst nach dem Fallen der Erdölpreise, sich für erneuerbare Energien zu interessieren und Tunesien war lange Zeit zu sehr mit den Folgen des politischen Umbruchs von 2011 beschäftigt, um eine Reform des Energierechts ernsthaft anzugehen.
Erst im Jahr 2017 wurde in Tunesien und Algerien ein rechtlicher Rahmen für die Entwicklung des Sektors der erneuerbaren Energien verabschiedet. In Tunesien werden diese neuen Regelungen bereits angewendet.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die vorgenannten Entwicklungen nicht die Eigenproduktion von Elektrizität betreffen. [Weiterlesen…]

Erleichterungen beim Warenexport in Algerien

Dieser Artikel wurde gemeinsam von Dr. Daniel Smyrek und Nora Benyoucef verfasst.

Die algerische Zentralbank hat Erleichterungen im Bereich der Einfuhren von Waren außerhalb des Energiesektors nach Algerien eingeführt. Eine vorherige Zustimmung der algerischen Zentralbank für die Zahlung der Rechnungen in Devisen für die Einfuhr von Rohstoffen nach Algerien durch die Händler ist nicht mehr erforderlich. [Weiterlesen…]

Die „Vor-Domizilierung“ bei Banken in Algerien

Nach einer Anweisung der algerischen Zentralbank an die algerischen Banken (note 17/2016/DGC du 13 mars 2016) muss bereits ab dem 15. März 2016 für die Abwicklung von Import- und Exportgeschäften von Waren und Dienstleistungen das elektronische Verfahren der sogenannten „Vor-Domizilierung“ durchgeführt werden. Diese Anweisung stellt eine weitere Einschränkung und Kontrolle des Außenhandels in Algerien dar. [Weiterlesen…]

Die Leitlinien des neuen Verfassungsentwurfs in Algerien

Am Sonntag, dem 07.02.2016 wurde eine neue algerische Verfassung mit überwältigender Mehrheit (499 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 16 Enthaltungen) durch das algerische Parlament verabschiedet. Neu in der Verfassung ist die offizielle Bestätigung von Tamazight, der Ur-Muttersprache der Nordafrikaner, als Amtssprache. Zudem wird die Amtszeit des algerischen Präsidenten wieder auf maximal zwei fünfjährige Wahlperioden begrenzt. Die wichtigsten Änderungen im Überblick: [Weiterlesen…]

Das algerische Finanzgesetz 2016

Das Finanzgesetz für das Jahr 2016 wurde im algerischen Amtsblatt am 31.Dezember 2015 veröffentlicht. Einige Bestimmungen des Gesetzes sind insbesondere für ausländische Investoren interessant. [Weiterlesen…]

Neue Bestimmungen zur Gründung einer SARL in Algerien

Mit dem Gesetz Nr. 15-20 vom 30. Dezember 2015 (Loi n˚15-20 du 30 décembre 2015 modifiant et complétant l’ordonnance n˚75-59 du 26 septembre 1975 portant code de commerce) wurden neue Bestimmungen zur Gründung einer algerischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à résponsabilité limitée, SARL) eingeführt. Ziel dieser Reform ist es, die Gründung von Gesellschaften, insbesondere von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (SARL) zu erleichtern und zu fördern sowie einen Beitrag zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft zu leisten. Auch nach der Reform bleibt es jedoch bei der Voraussetzung einer algerischen Mehrheitsbeteiligung am Gesellschaftskapital. [Weiterlesen…]