Das libysche Recht enthält Sonderbestimmungen für das Zustandekommen von Investitionsverträgen von ausländischen Investoren mit der libyschen öffentlichen Hand (Investor-Staat-Verträge). Rechtliche Grundlage für den Abschluss von Verträgen unter Beteiligung des libyschen Staates oder seiner Untergliederungen ist die Verwaltungsvertragsverordnung (Administrative Contract Regulations) aus dem Jahre 2007. [Weiterlesen…]