Investitionsrecht Algerien: Ausführungsverordnung vom 17. April 2021 zur Festlegung der strategischen Aktivitäten

Wie bereits vor Kurzem berichtet, hat der algerische Gesetzgeber durch das Finanzgesetz 2020 [1] zum ersten Mal substanziell seit ihrer Einführung die für ausländische Investoren restriktive „51/49-Regel“ gelockert. Diese Regel besagt, dass für Gesellschaftsgründungen in bestimmten Tätigkeitsgebieten ein algerischer Mehrheitspartner erforderlich ist. Durch das Finanzgesetz 2020 wurden die Aktivitäten, die eine inländische Mehrheitsbeteiligung voraussetzen, auf solche Tätigkeiten beschränkt, die von „strategischer Natur für die Volkswirtschaft“ sind. Das ergänzende Finanzgesetzt 2020 [2] benannte dann bestimmte Wirtschaftsbereiche, die als strategisch anzusehen sind. Außerdem wurde klargestellt, dass der Anwendungsbereich der 51/49-Regel den Wiederverkauf von importierten Waren betrifft.

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Rechtliche Rahmenbedingungen im Nahen und Mittleren Osten : Libyen – Hybrid-Konferenz des NUMOV

Im Rahmen der Hybrid-Konferenz des Nah- und MittelOst Vereins e.V. (NUMOV) am 8. April 2021 hielt der Rechtsanwalt Dr. Philipp Stompfe, LL.M. London, einen Vortrag zum Thema „Rahmenbedingungen im Nahen und Mittleren Osten: Libyen“.

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Rechtliche Rahmenbediengungen im Nahen und Mittleren Osten: der Maghreb – Hybrid-Konferenz des NUMOV

Im Rahmen der Hybrid-Konferenz des Nah- und MittelOst Vereins e.V. (NUMOV) am 8. April 2021 hielt der Rechts- und Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Dr. Daniel Smyrek, einen Vortrag zum Thema „Rahmenbedingungen im Nahen und Mittleren Osten: der Maghreb“.

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Investitionsrecht Algerien: Änderungen der ,,51/49-Regel“ bei Gesellschaftsgründungen

Vor etwas mehr als einem Jahrzehnt führte Algerien eine Regel ein, nach der lokale Unternehmen zu mindestens 51% im Besitz algerischer Anteilsinhaber sein mussten. Diese Regel wurde im Ausland schnell als Bremse für ausländische Investitionen kritisiert. Die im ergänzenden Finanzgesetz für 2009[1] verabschiedete sogenannte „51/49“ -Regel, die zu diesem Zeitpunkt in das Investitionsgesetzbuch[2] aufgenommen wurde, legte einen Grundsatz fest, der zu diesem Zeitpunkt im Wesentlichen nur eine Ausnahme kannte: den Außenhandel. Bei Unternehmen, die schwerpunktmäßig im Außenhandel tätig waren, durfte die ausländische Beteiligungen bis zu 70% reichen. Das ursprünglich geplante Regime wurde im Laufe der Jahre mehrfach leicht verändert, jedoch brachte erst das Finanzgesetz 2020 eine nennenswerte Änderung der 51/49-Regel.

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ERFÜLLT DIE CORONA-PANDEMIE DEN TATBESTAND DER HÖHEREN GEWALT BEI DEUTSCH-TUNESISCHEN LIEFERVERTRÄGEN?

Auch wenn Tunesien ein relativ kleines Land ist, spielt es doch für die deutsche Industrie eine nicht ganz unbedeutende Rolle. Schon lange vor dem arabischen Frühling etablierte sich Tunesien aufgrund günstiger Rahmenbedingungen für Investoren und einem vergleichsweise hohen Bildungsgrad der Bevölkerung als „verlängerte Werkbank“ für Unternehmen aus Deutschland, Frankreich und Italien. Insbesondere die Textilindustrie, aber auch der Maschinenbau und die Automobilindustrie knüpften Kooperationen mit Unternehmen aus Tunesien, um dort die nördlich des Mittelmeers benötigen Güter produzieren zu lassen. [Weiterlesen…]

Die Bedeutung der Händlerkarte (carte de commerçant) für den Zugang zum tunesischen Markt

In den Jahren, die der Unabhängigkeit Tunesiens (1956) folgten, verabschiedete der tunesische Gesetzgeber eine Reihe von Reformen, die darauf abzielen sollten, die tunesische Wirtschaft wieder den Tunesiern zurückzugeben. Diese Reformen sind insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass der Zugang von Ausländern zu als wesentlich erachteten Sektoren, wie z.B. dem Besitz von landwirtschaftlichen Flächen oder der Ausübung bestimmter gewerblicher Tätigkeiten, eingeschränkt wurde. [Weiterlesen…]

Ökosysteme für die Automobilindustrie: Exportfreizonen in Marokko

Seit geraumer Zeit fördert Marokko Industriesektoren mit einer hohen Wertschöpfung durch Schaffung von Exportfreizonen. Zu diesen Industriesektoren gehört auch die Automobilbranche. In der aktuellen Ausgabe der von der Deutsch-marokkanischen Handelskammer herausgegebenen Zeitschrift „Bilatéral“ äußern sich Dr. Daniel Smyrek und Philippe de Richoufftz zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ansiedlung von Automotive-Unternehmen in diesen speziellen Freizonen.

Vergünstigungen für Zölle und Steuern für algerische Zulieferer

Dieser Artikel wurde gemeinsam von Julia Mohamad und Dr. Daniel Smyrek verfasst.

In einem von den algerischen Ministerien für Finanzen und Industrie verabschiedeten gemeinsamen ministeriellen Dekret – veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 25 – wurde am 22. Mai 2018 die Befreiung von Zöllen und von der Umsatzsteuer für Zulieferer in den Bereichen Mechanik, Elektronik und Elektrotechnik entschieden. [Weiterlesen…]

„Wirtschaftsforum Tunesien – Sprungbrett nach Afrika“

Das Wirtschaftsforum Tunesien stellt deutschen Unternehmen die Investitions- und Geschäftspotenziale in Tunesien vor. Im Rahmen der Veranstaltung sollen insbesondere Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedigungen und zur Förderung von Investionen in Tunesien beantwortet werden. Zudem stellen sich tunesische Unternehmen vor und gewähren Einblicke in die best practices der Exportkette Europa – Tunesien – Afrika. Nutzen Sie die Chance und machen Sie Tunesien zu Ihrem Sprungbrett nach Afrika!

Weitere Informationen zum Inhalt der Veranstaltung sowie zur Anmeldung können Sie dem Veranstaltungsflyer entnehmen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Rechtliche Rahmenbedingungen für Geschäftstätigkeiten in Tunesien

RA Dr. Smyrek hielt am 28. September 2017 an der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main einen Vortrag über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Geschäftstätigkeiten in Tunesien. In der Veranstaltung ging es schwerpunktmäßig um die Marktentwicklungen, die juristischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie um Geschäftschancen für deutsche Unternehmen in der Lebensmittelindustrie in Tunesien, wobei ein besonderes Augenmerk auf dem Maschinen- und Anlagebau lag. [Weiterlesen…]